AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Werbeagentur ComTwo - Kommuniklation und Werbetechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Werbeagentur ComTwo , vertreten durch
Marc Teubner, Reinshagener Straße 92, 42855 Remscheid (im Folgenden „Anbieter“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen Die Werbeagentur ComTwo bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Werbetechnik und Textildruck an. Die konkreten Leistungen werden im
jeweiligen Vertrag oder Auftrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt.
3. Vertragsschluss Der Vertrag zwischen dem Kunden und der ComTwo Werbeagentur kommt zustande, indem der Kunde ein Angebot des Anbieters schriftlich, per E-Mail, über digitale Kommunikationswege wie Facebook Messenger, WhatsApp oder andere vergleichbare Plattformen annimmt. Ein verbindliches Angebot durch den Anbieter liegt vor, sobald der Leistungsumfang und die Vergütung schriftlich oder auf den genannten Kommunikationswegen vereinbart wurden. Die Annahme des Angebots kann ebenso über diese Plattformen erfolgen, wenn der Kunde den vereinbarten Konditionen ausdrücklich zustimmt.
4. Preise und ZahlungsbedingungenAlle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Leistungen im Bereich Webdesign und Werbetechnik
Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der bereitgestellten Webseiten oder Werbematerialien entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Anbieters.
5.2 Textildruck
Beim Textildruck übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden an vom Kunden gelieferten Textilien (Fremdtextilien). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Eignung der Textilien für den Druck sicherzustellen. Bei Bereitstellung der Textilien durch den Anbieter gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
5.3 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben alle gelieferten Waren und erbrachten Leistungen Eigentum des Anbieters. Der Kunde erwirbt erst nach vollständiger Zahlung alle Nutzungs- und Urheberrechte an den vom Anbieter erstellten Arbeiten.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Bereitstellung von Informationen und Materialien
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Materialien und Daten in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch nicht oder verspätet gelieferte Informationen oder Materialien entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
7.2 Prüfung von Vorlagen und Entwürfen
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Entwürfe, Layouts und Vorlagen unverzüglich zu prüfen. Änderungswünsche sind zeitnah mitzuteilen. Freigaben seitens des Kunden gelten als verbindliche Abnahme der Leistung. Für nachträglich entdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
7.3 Rechte Dritter
Der Kunde versichert, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Materialien geltend gemacht werden.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 Übertragung von Nutzungsrechten
Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Anbieter dem Kunden die Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrags erbrachten kreativen Leistungen (z. B. Webdesigns, Druckvorlagen). Diese Übertragung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, als einfaches Nutzungsrecht und nur für den vertraglich festgelegten Zweck.
8.2 Eigenwerbung
Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und auf seine Urheberschaft hinzuweisen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich.
9. Abnahme und Mängelrüge
9.1 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung des Anbieters nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und eine Abnahme zu erklären, sofern die Leistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die erbrachte Leistung nicht innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung rügt.
9.2 Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt. Verborgene Mängel, die erst später auftreten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
10. Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen des Anbieters bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind vom Kunden zu vergüten.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht insbesondere dann, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung nicht binnen einer angemessenen Frist beseitigt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
REMSCHEID, DEN 23.10.2024